X Japan B.O.X Best Of X (1996)

X Japan: B.O.X Best Of X - Cover
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∅-Bew.
Typ: Compilation/Best-Of
Genre(s): Metal
In Sammlungen 6

3 Tonträger

Legende: = in Sammlung ja/nein | = verantwortlich ja/nein | = Flohmarkt-Angebot ja/nein

CDs

  • X Japan: B.O.X Best Of X - Cover
    2-CD + VHS, 1996 / Japan
    Plattenfirma: Ki/oon Records
    Compilation Limited Edition Box
    EAN: 4988009014302
    Kat.-Nr.: KSC2 145
    33 Tracks
    2 Sammlung(en)
  • X Japan: B.O.X Best Of X - Cover
    2-CD, 1996 / Japan
    Plattenfirma: Ki/oon Records / Sony Music Entertainment Japan, Inc.
    Best-Of Re-Release
    EAN: 4988009018003
    Kat.-Nr.: KSC2 180-181
    20 Tracks
    2 Sammlung(en)
  • X Japan: B.O.X Best Of X - Cover
    2-CD, 2004 / Süd-Korea
    Plattenfirma: Ki/oon Records
    Best-Of Compilation Re-Release
    EAN: 8803581257182
    Kat.-Nr.: CJ2K-5718
    20 Tracks
    2 Sammlung(en)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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